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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Simon Bassermann, Postfach 7111, 53071 Bonn (nachfolgend „Simon Bassermann“ oder „Studio“), erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Simon Bassermann in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Kundenkreis, Begriffe

Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend gemeinsam „Kunde“). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 3 Vertragsgrundlage und Vertragsschluss

(1) Sämtliche Leistungen basieren auf den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Kunden. Auf Grundlage der Angaben des Kunden (z. B. zu bestehenden Systemen, geplanten Erweiterungen und fachlich-funktionalen Anforderungen) wird ein kundenspezifisches Leistungsangebot erstellt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Leistungsbeschreibung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Simon Bassermann weist den Kunden darauf hin, wenn eine Leistung nicht zu dem gewünschten Erfolg führen kann oder nicht realisierbar ist.

(2) Vorgaben des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie in Textform vereinbart wurden.

(3) Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst nach ausdrücklicher Annahmeerklärung durch Simon Bassermann (Textform genügt) als angenommen.

§ 4 Leistungserbringung, Gestaltungsfreiheit, Dritte

(1) Im Rahmen der übernommenen Kreativ- und Design-Leistungen besteht Gestaltungsfreiheit: Simon Bassermann entscheidet im Rahmen der Vorgaben des Kunden frei, welche konkrete Ausgestaltung das gewünschte Ziel am besten erreicht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind je Leistungsphase zwei Korrekturschleifen enthalten; weitere Korrekturen werden nach Aufwand vergütet.

(2) Simon Bassermann ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist dies insbesondere, wenn der Dritte die Leistung in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit erbringt und dem Kunden hierdurch kein Nachteil entsteht.

§ 5 Vorlagen und Inhalte des Kunden, Freistellung

(1) Vom Kunden überlassene Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Logos, Modelle, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Simon Bassermann von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung rechtsverletzender Materialien und/oder Inhalte des Kunden beruhen; hierdurch entstehende Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) trägt der Kunde.

(3) Der Kunde darf durch seine Internetpräsenz, dort eingebundene Inhalte sowie die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine gewaltverherrlichenden, pornographischen, rechtsradikalen oder sonst rechtswidrigen Inhalte bereitzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten (z. B. Anbieterkennzeichnung) für seine Inhalte zu erfüllen.

(4) Simon Bassermann ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz des Kunden auf Rechtsverstöße zu überprüfen. Nach Kenntnis von Rechtsverstößen oder unzulässigen Inhalten ist Simon Bassermann berechtigt, die betreffenden Leistungen bis auf Weiteres zu sperren; der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet und bleibt zur Entrichtung der anfallenden Entgelte verpflichtet.

§ 6 Hosting- und Betriebsleistungen

(1) Soweit Hosting- oder Betriebsleistungen Vertragsgegenstand sind und nichts anderes vereinbart ist, steht dem Kunden ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat zur Verfügung. Das genutzte Volumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. E-Mails, Downloads, Uploads, Webseiten). Zusätzliches Volumen wird im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit gegen zusätzliches Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste bereitgestellt; der Kunde kann hierfür in Textform eine monatliche Obergrenze vorgeben.

(2) Eine in der Leistungsbeschreibung genannte Speicherkapazität gilt für den gesamten zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient u. a. auch der Speicherung von Log-Dateien.

(3) Der vereinbarte Tarif ist während der Vertragslaufzeit flexibel anpassbar (z. B. Speicher für Web, E-Mail und Datenbanken sowie Domains). Bei der Abwahl von Domains sind die Kündigungsregelungen nach § 8 zu beachten.

(4) E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden, nicht als Speicherplatz für sonstige Dateien. Der Kunde ruft eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen ab. Die massenhafte Versendung von Werbe-E-Mails („Spamming“) sowie sonstige rechtswidrige Aktivitäten (z. B. Phishing) sind untersagt; bei Verstößen ist Simon Bassermann zur sofortigen Sperrung berechtigt.

(5) Der Kunde gestaltet seine Internetseiten so, dass eine übermäßige Belastung des Servers (z. B. durch rechenintensive Skripte) vermieden wird. Simon Bassermann ist berechtigt, Seiten, die diesen Anforderungen nicht genügen, vom Zugriff auszuschließen, wird den Kunden hiervon unverzüglich informieren und die Seiten wieder zugänglich machen, sobald der Kunde die Umgestaltung nachweist.

§ 7 Domainregistrierung, Domainstreitigkeiten

(1) Die verschiedenen Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen nationalen und internationalen Organisationen verwaltet. Soweit Domains Vertragsgegenstand sind, gelten ergänzend die Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation; bei .de-Domains gelten insbesondere die DENIC-Domainbedingungen und -richtlinien (Informationen unter www.denic.de).

(2) Bei der Bereitstellung und/oder Pflege von Domains wird Simon Bassermann im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabeorganisation lediglich als Vermittler tätig und hat auf die Vergabe keinen Einfluss. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass beantragte Domains zugeteilt werden, frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den Kunden oder mit dessen Billigung beruhen, stellt der Kunde Simon Bassermann, dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Vergabeorganisation sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

(4) Werden Dritte gegenüber Simon Bassermann wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzungen vorstellig, ist Simon Bassermann berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.

(5) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. zum Kündigungstermin ist Simon Bassermann berechtigt, die Domain freizugeben; damit erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Bei vorzeitiger Kündigung einzelner Domains oder abtrennbarer Einzelleistungen besteht kein Anspruch auf eine unentgeltliche Ersatzdomain oder Erstattung, sofern die Kündigung nicht auf von Simon Bassermann zu vertretenden Umständen beruht.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit oder fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Simon Bassermann insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit Mindest- oder fester Laufzeit mit Entgelten in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei unbefristeten Verträgen mehr als 30 Kalendertage in Zahlungsverzug gerät, oder trotz Abmahnung mit Fristsetzung gegen die Pflichten aus § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 4 und 5 oder gegen Vergabebedingungen bzw. -richtlinien verstößt.

(3) Kündigt Simon Bassermann aus wichtigem Grund wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Kunden, kann Simon Bassermann 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte verlangen, die der Kunde bei fristgerechter Kündigung während der restlichen Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Kann Simon Bassermann nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle die Registrierung einer Domain des Kunden nicht aufrechterhalten, ist Simon Bassermann berechtigt, den Vertrag über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen.

(5) Kündigungs- und Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform.

§ 9 Preise, Zahlung, Preisanpassung

(1) Sämtliche Preise sind Festpreise. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

(2) Betriebsleistungen werden monatlich, Werk- und Dienstleistungen mit dem Tag der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Beträge unter 75,00 EUR pro Monat werden jährlich im Voraus berechnet; Domains werden grundsätzlich jährlich im Voraus berechnet. Simon Bassermann ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Registrierungsentgelte vorzunehmen.

(3) Simon Bassermann ist berechtigt, wiederkehrende Entgelte höchstens einmal je Quartal anzupassen. Die Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Kunden; die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Preisanpassung wird frühestens vier Wochen nach Ankündigung wirksam. Im Fall einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

(4) Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist Simon Bassermann berechtigt, die Entgelte im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ab dem Wirksamwerden der Änderung entsprechend anzupassen. Ändern sich Entgelte oder deren Bestandteile innerhalb eines Abrechnungsmonats, erfolgt eine separate Abrechnung der jeweiligen Leistungszeiträume.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis. Ist der Kunde Unternehmer, kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Maßgeblich ist die Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt wird.

§ 11 Abnahme, Eigentumsvorbehalt, Kennzeichnung

(1) Nach Fertigstellung und Übergabe der Leistung vereinbaren die Parteien einen Termin zur Abnahme. Eine Leistung gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Kunde sie in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt oder uneingeschränkt verwendet.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum von Simon Bassermann.

(3) Simon Bassermann ist berechtigt, auf allen entwickelten Informationsmitteln und Maßnahmen auf sich hinzuweisen und die erbrachten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu präsentieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Simon Bassermann gewährt dem Kunden — aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung — das Recht, die erbrachten Leistungen für den dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer zu nutzen. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in dem vertraglich vorgesehenen Umfang und der dafür vorgesehenen Umgebung. Die Verwendung für andere als die vertraglich vereinbarten oder für neue bzw. unbekannte Nutzungsarten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist honorarpflichtig und nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder sich eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt.

(3) Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt; ausgenommen sind Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind.

(4) An Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien, die nur im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen zur Präsentation übergeben wurden, werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte eingeräumt; ihre Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.

(5) Ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung ist Simon Bassermann nicht zur Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, offenen Arbeitsdateien oder Quellcodes verpflichtet.

(6) An Programmen erhält der Kunde für die Vertragsdauer grundsätzlich nur ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht; im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Der Kunde stellt sicher, dass jeder Nutzer diese Lizenzbedingungen einhält. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür notwendige Sicherungskopien erstellen. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Rückübersetzung (Reverse Engineering) oder Übertragung über den vertraglich vorgesehenen bzw. gesetzlich zwingend erlaubten Umfang hinaus sowie Vermietung, Verleasing und Unterlizenzierung sind unzulässig.

(7) Entwürfe, Illustrationen und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung — auch von Teilen oder Details — ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist Simon Bassermann berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu verlangen, die für die Erstellung des ursprünglichen Werkes angefallen ist; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Gewährleistung

(1) Bei Mangelhaftigkeit einer Leistung hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Simon Bassermann ist nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet; im Fall der Ersatzlieferung gibt der Kunde die mangelhafte Sache auf Kosten von Simon Bassermann zurück. Statt der Neulieferung kann dem Kunden eine neue Programmversion oder ein neues Release angeboten werden; der Kunde übernimmt diese, wenn und sobald ihm dies zumutbar ist, die Änderung der Vermeidung von Ausfällen oder der Beseitigung von Mängeln dient und ihm dadurch keine weiteren Kosten entstehen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben in jedem Fall Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB: Er hat gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Mängel sind aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen.

(4) Der Kunde unterstützt Simon Bassermann bei der Mangelbeseitigung nach Kräften und sichert vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig.

(5) Nach vorbehaltloser Abnahme auftretende Mängel, die bereits vor der Abnahme vorhanden und keine versteckten Mängel waren, begründen keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Gleiches gilt bei Teilabnahme einzelner in sich nutzbarer Leistungen.

§ 14 Schutzrechte Dritter

(1) Simon Bassermann bemüht sich, bei der Leistungserbringung nicht gegen Schutzrechte Dritter zu verstoßen, prüft solche Rechte jedoch nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Für die Freiheit der Leistung von Schutzrechten Dritter wird nur eingestanden, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde; in allen anderen Fällen stellt der Kunde Simon Bassermann von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei.

(2) Jede Partei informiert die andere unverzüglich, wenn ihr entgegenstehende Schutzrechte bekannt werden; die Parteien stimmen dann gemeinsam das weitere Vorgehen ab.

(3) Die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ist auf solche Schutzrechte begrenzt, die Simon Bassermann zum Zeitpunkt der Verletzung positiv bekannt oder grob fahrlässig unbekannt waren. Soweit hiernach gehaftet wird, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von Simon Bassermann durch eine gleichwertige Umgehungslösung („Work-around“) oder den Erwerb einer Lizenz.

(4) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Verletzung eintritt durch (i) die Kombination der erbrachten Leistung mit anderen Leistungen oder Produkten, (ii) Änderungen oder Modifizierungen der Leistung durch den Kunden oder Dritte, (iii) Vorgaben des Kunden oder Leistungen und Produkte Dritter oder (iv) eine nicht vorhersehbare Verwendung oder einen nicht vorhersehbaren Betrieb der Leistungen.

§ 15 Haftung

(1) Simon Bassermann haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Simon Bassermann, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder Arglist beruhen, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, wird nur gehaftet, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(2) Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, soweit sie auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind, und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleiben dessen Haftungsregelungen unberührt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen von Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 16 Pflichten des Kunden, Datensicherung, Passwörter

(1) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, und unterrichtet Simon Bassermann unverzüglich über Änderungen.

(2) Der Kunde hält erhaltene Passwörter streng geheim und informiert Simon Bassermann unverzüglich, sobald er Kenntnis davon erlangt oder der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte das Passwort kennen. Personen, die bei Abgabe einer das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten als vom Kunden bevollmächtigt. Nutzen Dritte infolge eines Verschuldens des Kunden Leistungen von Simon Bassermann durch Missbrauch der Passwörter, haftet der Kunde auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz, sofern die unberechtigte Nutzung für Simon Bassermann nicht erkennbar war.

(3) Dem Kunden obliegt es, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn oder seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen; Daten, die auf Servern von Simon Bassermann abgelegt sind, dürfen nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Vor Beginn von Arbeiten durch Simon Bassermann sowie vor der Installation gelieferter Hard- oder Software führt der Kunde eine vollständige Datensicherung durch. Der Kunde testet jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt; dies gilt auch für Programme aus Gewährleistung und Pflege. Bereits geringfügige Veränderungen an der Software können die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen.

§ 17 Datenschutz

(1) Simon Bassermann ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies — etwa bei der Anmeldung von Domains oder der Beauftragung von Subunternehmern — zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist, und beschränkt sich auf den hierfür erforderlichen Umfang.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde selbst Sorge.

(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

§ 18 Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten aus einem Vertrag sind wir bemüht, diese einvernehmlich beizulegen. Simon Bassermann ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Bonn, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. Simon Bassermann ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(3) Vereinbarungen zwischen den Parteien zur Ausführung eines Auftrages sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

(4) Erfüllungsort ist der Sitz von Simon Bassermann.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.